Wunderkerzen
Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es bei Wunderkerzen?
In welche Kategorien werden Wunderkerzen eingeordnet?
Wunderkerzen werden als harmlos eingestuft, dennoch sind sie Feuerwerkskörper und somit Teil der entsprechenden Rechtslage des 1. SprengV. Sie werden in folgende Kategorien unterteilt:- Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk: Wunderkerzen meist mit einer Länge bis zu 30cm.
- Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk: Wunderkerzen mit einer Länge bis zu 1m und einer Brenndauer von 5 Minuten.
- Kategorie T1 - pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater: Wunderkerzen mit vielfältigen Eigenschaften, die nicht der Kategorie F1 oder F2 entsprechen oder für technische Zwecke vorgesehen sind.
Wer darf Wunderkerzen kaufen bzw. nutzen? | Wann dürfen Wunderkerzen erworben werden? | Wann dürfen Wunderkerzen abgebrannt werden? | |
Kategorie F1 | Personen ab 12 Jahren | ganzjährig | ganzjährig |
Kategorie F2 | Personen ab 18 Jahre | vom 29. bis 31. Dezember; ist einer dieser Tage ein Sonntag, ist der Verkauf ab dem 28. Dezember möglich (§ 22 Abs. 1, 1. SprengV) | vom 31. Dezember bis 01. Januar, je nach lokaler Rechtslage. |
Kategorie T1 | Personen ab 18 Jahre | ganzjährig | ganzjährig |
Sollen Wunderkerzen der Klasse F2 außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens verwendet werden, z. B. auf Hochzeiten oder anderen festlichen Anlässen, ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Hierfür sollten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden und einen "Freistellungs-Antrag vom Verwendungsverbot" nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV beantragen. Von dieser Regelung sind jedoch ausschließlich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 betroffen, deren Abbrennen von Privatpersonen durchgeführt wird.
Sind Wunderkerzen der Klasse 1 ganzjährig erlaubt?
Wunderkerzen dieser Kategorie gehören zum Ganzjahresfeuerwerk, Kleinstfeuerwerk oder Kinderfeuerwerk. Meist handelt es sich dabei um Feuerwerkscherzartikel, Tischfeuerwerk und Feuerwerkspielwaren wie Knallteufel, Knallbonbons oder kleine Handfontänen. Obwohl die Feuerwerkskörper sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden dürfen, sollten auch diese stets im Freien gezündet werden – unnötige Gefahren werden dadurch vermieden. Kategorie-1-Wunderkerzen dürfen an Personen im Alter von mindestens 12 Jahren verkauft und von diesen auch verwendet werden. Jedoch sollten Erwachsene stets ein wachsames Auge haben. Wunderkerzen sollten in ausreichendem Abstand zur eigenen und zu anderen Personen gezündet werden, um Verbrennungen zu vermeiden.Bilder von Wunderkerzen-Formationen
Wunderkerzen-Lichtbilder selbst gestalten
Lichterbilder sind ein beliebtes Kunstwerk, das zu verschiedenen Anlässen und Festlichkeiten gestaltet wird. Mit einer Holz- oder Metallplatte und einigen Wunderkerzen entstehen im Nu einzigartige Design-Stücke, die Aufmerksamkeit erregen. Kaufen Sie im Baumarkt eine Spanplatte in der gewünschten Größe des Bildes. Darauf malen Sie eine Skizze dessen. Damit die Wunderkerzen später gleichmäßig verteilt werden, ist es sinnvoll, die Löcher ebenfalls anzuzeichnen. Die vorgezeichneten Löcher werden nun mit einem dünnen Holzbohrer durchbohrt. Der Bohrer sollte nicht dicker als die Wunderkerze sein, da sie sonst hindurch rutscht. Jetzt können die Sternwerfer auch schon in die Platte gesteckt werden – der Brennbelag schließt mit der Platte ab. Bei Bedarf können Sie die Holzplatte noch mit dem gewünschten Hintergrund gestalten und lackieren.Wie entfache ich mehrere Wunderkerzen gleichzeitig?
Damit Sie aus sicherer Entfernung das Lichterbild anzünden können und die Wunderkerzen gleichzeitig abbrennen, können Zündbänder verwendet werden. Auf einem Klebebandstreifen ist eine dünne Spur Schwarzpulver befestigt. Verbinden Sie die Wunderkerzen mit dem Band, indem Sie dieses auf die Spitzen der Feuerwerkskörper kleben. Abschließend kleben Sie das Tape zusammen. Bringen Sie zudem unbedingt eine Zündschnur an, um mit ausreichend Abstand das Lichterbild zu entzünden.Wunderkerzen – Gesundheit geht vor
Aufgrund ihrer simplen Brillanz sind die sogenannten Sternchenfeuer, Sternspritzer oder Sternspucker ein beliebter Effekt auf Geburtstags- und Hochzeitstorten. Insbesondere Kinder bewundern die Kleinstfeuerwerke mit großen Augen, weshalb Wunderkerzen oftmals die klassischen Geburtstagskerzen auf dem Kuchen ersetzen. Doch es ist Vorsicht geboten: Es werden nicht nur Sterne freigesetzt, auch giftige Stickoxide werden frei. Diese breiten sich in kleinen Räumen schnell aus und können insbesondere bei Asthmatikern Reizungen der Atemwege und Schleimhäute hervorrufen. Ein weiterer Grund, warum Wunderkerzen nicht auf Torten angezündet werden sollten, ist Bariumnitrat. Der Stoff geht nicht nur in die Luft über. Es können sich auch kleine Klumpen bilden, die auf die Torte fallen. Werden diese verschluckt, kann es zu gesundheitlichen Problemen wie Erbrechen, Durchfall, Atemnot bis hin zu Herzrhythmusstörungen kommen.Deshalb gilt: Wenn Torten und Co. mit Wunderkerzen angepriesen werden sollen, diese besser an der Seite des Tisches in einer dafür vorgesehenen Vorrichtung platzieren.