Feuerwerk-Genehmigung
» Antragsvordrucke auf Genehmigung eines Feuerwerks
Was Du zur Organisation eines privaten Feuerwerks wissen musst
Nicht jede Art von Feuerwerkskörpern darf ohne weiteres privat gezündet werden: Um die Nutzung zu regulieren und die ausgehende Gefahr zu kategorisieren werden Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen beispielsweise das ganze Jahr über gekauft und gezündet werden, vorausgesetzt der Käufer ist älter als 12 Jahre. Möchtest Du während des Jahres (zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember) Feuerwerkskörper der Kategorie 2 kaufen und zünden, brauchst Du hingegen eine Ausnahmebewilligung.
Ein Onlineformular und Vordrucke als PDF / Word-Dokument und als HTML finden Sie hier.
Die Unterschiede zwischen Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 und 2 haben wir für Dich hier zusammengefasst:
Planst Du also ein privates Feuerwerk musst Du im Voraus entweder einen entsprechenden Antrag stellen, oder einen Befähigungsschein besitzen. Ein Befähigungsschein weist nach, dass Du eine Fachkundeprüfung zum Thema explosionsgefährliche Stoffe abgelegt und bestanden haben. Bist Du nicht im Besitz eines solchen Scheines, musst Du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Wie das geht, erklären wir Dir hier:
Antragstellung zur Ausnahmegenehmigung
Den Antrag zu einer Ausnahmegenehmigung stellst Du in der Regel beim Ordnungsamt oder der Gemeinde.
Dieser Antrag enthält:
- Deine persönlichen Daten,
- den Ort und Anlass der Veranstaltung,
- Datum, Uhrzeit und Dauer des geplanten Feuerwerks.
Die Stadt Chemnitz verlangt dazu außerdem eine formlose Zustimmung des Grundstückseigentümers, sollte das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück abgebrannt werden. In Thüringen muss eine das Schadensrisiko "Feuerwerk" deckende Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Wird der Antrag bewilligt, bist Du berechtigt sowohl Feuerwerk der Kategorie 2 zu erwerben als auch beim entsprechenden Anlass abzubrennen. Sowohl über die grundsätzliche Erlaubnis, als auch über die genaue Uhrzeit und Dauer entscheidet letzten Endes das jeweilige Amt. So dürfen Feuerwerke mancherorts nicht länger als zehn Minuten dauern und nach 22:30 Uhr keine privaten Feuerwerke mehr abgebrannt werden (BayRVR).
Fristen
Für die Antragstellung gelten in den deutschen Bundesländern verschiedene Fristen, in Baden-Württemberg muss der Antrag beispielsweise mindestens vier Wochen im Voraus gestellt werden, in Bayern mindestens 14 Tage. Planst Du also ausreichend Zeit für die Antragstellung ein, so gerate nicht in Stress, wenn die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Bedenke bei der Antragstellung auch die Lieferzeit, denn Du kannst Dein Feuerwerk erst bestellen, wenn Du die entsprechende Genehmigung vorlegen kannst.
Anlaufstellen der einzelnen Bundesländer
Da sich diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, haben wir für Dich zusammengefasst, bei welcher Behörde in Deinem Wohnort das Abbrennen von Feuerwerk genehmigt werden muss und welche Anforderungen in den einzelnen Bundesländern gelten:
- Baden-Württemberg: In
Baden-Württemberg stelle den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Bayern: In
Bayern muss der Antrag bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden.
- Berlin: Die
Bezirksämter sind zuständig, über die Suchfunktion bei den einzelnen Ämtern findest Du unter dem Stichwort "Feuerwerk" schnell Ansprechpartner und Formulare.
- Brandenburg:
Vorgaben zu explosionsgefährlichen Stoffen und nähere Informationen zum Beantragen der Ausnahmegenehmigung findest Du auf den Webseiten der Stadtverwaltungen.
- Bremen: Die
Gewerbeaufsicht ist für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung zuständig.
- Hamburg: In
Hamburg sind die bezirklichen Verbraucherschutzämter bzw. die Zentren für Wirtschaft, Bauen und Umwelt zuständig.
-
Hessen: Die Genehmigung wird bei der Stadt oder Gemeinde (Liste der Ordnungsämter in Hessen) beantragt. Die Stadt Hanau hat eine
Übersicht zur Antragstellung zur Verfügung gestellt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird der Antrag bei der
Stadt oder Gemeinde gestellt.
- Niedersachsen: Ebenso in Niedersachsen, hier findest Du eine
Liste der einzelnen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.
-
Nordrhein-Westfalen: Die einzelnen Bezirksregierungen sind zuständig für das Genehmigen von Feuerwerken. Die Stadt Köln bietet auf ihrer Webseite eine gute
Übersicht mit Informationen und Anforderungen zum Antrag.
- Rheinland-Pfalz: Für die
Ausnahmegenehmigung privater Feuerwerke ist die Kreisverwaltung oder die Verwaltungsstellen der kreisfreien Städte verantwortlich.
- Saarland: Die Antragstellung erfolgt bei den
Ordnungsämtern der Städte/Gemeinden.
- Sachsen: Der Antrag wird bei den
Ordnungsämtern gestellt, auf der Internetseite der Stadt Chemnitz findest Du einen
Überblick zur Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen.
- Sachsen-Anhalt: Antrag beim
zuständigen Ordnungsamt.
- Schleswig-Holstein: Es sind ebenfalls die Ordnungsämter zuständig, hier sind
genauere Informationen zum Antrag zusammengefasst.
- Thüringen: In Thüringen ist Dein Ansprechpartner für die
Ausnahmegenehmigung das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Auch wenn ein solcher Antrag meist bewilligt wird - ein Anspruch auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht nicht. In Hamburg zum Beispiel hat ein solcher Antrag unter Berücksichtigung der Wohndichte hat keine Aussicht auf Erfolg. Alle Anträge auf Feuerwerksgenehmigungen wurden bisher von den Bezirksämtern abgelehnt (Stand: 25.7.16).
Bearbeitungsgebühren
Die Preise für die Bearbeitung des Antrags belaufen sich je nach Bundesland und geplantem Umfang des Feuerwerks zwischen ca. 30 € und 400 € und sind abhängig von der Gebührenordnung der Stadt oder Kommune/werden aufwandsbezogen berechnet.
Wo darf ich das Feuerwerk überhaupt abbrennen?
Auch wenn Dein Feuerwerk von dem zuständigen Amt genehmigt wurde, darfst Du das Spektakel nicht überall abbrennen. Du musst Dich an den auf dem Antrag angegebenen Abbrennort halten. Das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist grundsätzlich nicht erlaubt (§23 1.SprengV), egal ob Du eine Genehmigung besitzt oder nicht. Wird das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück gezündet, musst Du der zuständigen Behörde bei der Antragstellung möglicherweise eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorlegen.
Wir helfen Dir gerne weiter
Wenn Du weitere Fragen zum Thema Feuerwerk-Genehmigung hast, beantworten wir Dir diese gerne telefonisch unter +49 371 90973-0 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr). Gerne kannst Du auch per Mail unter mail@pyroweb.de Kontakt mit uns aufnehmen.
Hast Du bereits eine Genehmigung, kannst Du Dir Dein Traumfeuerwerk jederzeit problemlos bestellen. Sende uns dafür eine Kopie der Genehmigung zu, dann erhältst Du einen Freischaltcode, mit dem Du anschließend bestellen kannst.
Ausnahmeantrag stellen
Um Dir die Antragstellung etwas zu erleichtern, kannst Du Dir einen halbfertigen Antrag herunterladen. Diesen musst Du lediglich noch mit Deinen persönlichen Daten versehen und bei Deinem Ordnungsamt einreichen.
Antrag online erstellen und ausdrucken
Alternativ kannst Du Deinen Antrag auch bequem online erzeugen. Fülle einfach die folgenden Felder aus. Vergiss bitte nicht, den Antrag anschließend auszudrucken und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Hast Du Deinen Antrag bewilligt bekommen, dann nutze bitte gern folgende Links zum bestellen: