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Feuerwerk

Feuerwerkskategorien

Allgemeine Richtlinien:

In Bezug auf alle Feuerwerkskategorien sind strikte Einhaltung der geltenden Gesetze, sorgfältige Beachtung der Lagermengen sowie unabdingbare Befolgung der detaillierten Herstelleranweisungen von höchster Bedeutung. Zusätzliche Verwendungsbestimmungen gelten für spezielle Kategorien wie T1 oder P1 und sollten gewissenhaft berücksichtigt werden.

Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk / Jugendfeuerwerk:

Produkte der Kategorie F1 zeichnen sich durch ihre äußerst geringe Gefahrenstufe aus und erzeugen kaum wahrnehmbaren Lärm. Reine Knallkörper sind in dieser Kategorie nicht enthalten, lediglich Knallerbsen. Die maximale Lautstärke dieser Artikel beträgt höchstens 120 dB in einem Abstand von einem Meter.

Artikel der Kategorie F1 können bereits ab dem 12. Lebensjahr ohne Einschränkungen erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderem Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Bodenwirbel, Eisfontänen, Partyknaller, Wunderkerzen und vieles mehr.

Kategorie F2 - Kleinfeuerwerk / Silvesterfeuerwerk:

Die Kategorie F2 umfasst im Allgemeinen das klassische Silvesterfeuerwerk, das ausschließlich im Freien verwendet werden darf. Produkte dieser Kategorie dürfen ab dem 18. Lebensjahr nur zwischen dem 28. und 31. Dezember erworben und in der Silvesternacht (lokal teils einhgeschränkt, sonst komplett am 31. Dezember und 1. Januar) gezündet werden. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, beim örtlichen Ordnungsamt eine Sondergenehmigung zu beantragen. Weitere Informationen dazu findest Du hier: Antrag auf Ausnahmegenehmigung.

Gewerbetreibende haben das ganze Jahr über die Möglichkeit, Silvesterfeuerwerk zum Zweck des Verkaufs zu erwerben. Mit dem Kauf bestätigst Du, dass Du das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwirbst und diese Tätigkeit im Vorfeld bei den zuständigen Behörden gemeldet hast. Um die Qualität zu sichern, kann es erforderlich sein, ein Feuerwrk anzumelden und die erworbenen Produkte zu testen.

Kategorie F3 - Mittelfeuerwerk / Gartenfeuerwerk:

Die Kategorie F3 spielt in Deutschland eine weniger prominente Rolle, da Privatpersonen Artikel dieser Kategorie nur erwerben und verwenden dürfen, wenn Du im Besitz einer Genehmigung gemäß §7 und / oder §27 des Sprengstoffgesetzes bist oder einen Befähigungsschein gemäß §20 SprengG vorweisen kannst. Für Pyrotechniker ist diese Kategorie dennoch von Interesse, da der erforderliche Sicherheitsabstand in der Regel bei 15 Meter liegt, dieser ist weniger als bei Artikeln der Kategorie F4. Insbesondere bei Raketen wird dies deutlich. Eine F3-Rakete darf zumeist mit 15m Sicherheitsabstand genutzt werden, während die erforderlichen Schutzabstände für Raketen in der F4 schnell bei 200m liegen. Die KAtegorie F3 sctellt daher eine willkommene Alternative zur F4 dar, die gleichzeitig deutlich mehr Leistung als die F2 zeigt.

Bitte achten Sie bei Ihrer Bestellung auf die erlaubten Lagermengen. Es können auch in Ihrer Genehmigung eventuelle Einschränkungen vermerkt sein, die dringend einzuhalten sind.

Kategorie F4 - Großfeuerwerk / Profifeuerwerk:

Die Kategorie F4 beinhaltet Feuerwerkskörper von hoher Gefährdung, die ausschließlich von Personen mit Fachkundenachweis nach §§20/27 genutzt werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem klassische Zylinder- und Kugelbomben sowie besonders große Raketen mit mehr als 200g NEM sowie Batterien mit Kalibern über 50mm. Für den Erwerb und / oder die Verwendung von Produkten der Kategorie 4 ist eine Genehmigung gemäß §7, §20 oder §27 gemäß SprengG. Das Mindestalter für den Erwerb von Kategorie-F4-Artikeln beträgt 21 Jahre, um eine geistige Reife sicherzustellen.

Kategorie T1:

Pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen, können bereits ab dem 18. Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über für technische Zwecke genutzt werden. Hierzu gehören unter anderem Film- oder Fotoaufnahmen, Bühnenshows, Simulationen, Showveranstaltungen und vieles mehr. Wichtig ist, bei der Verwendung alle gesetzlichen Rahmenbedingungen vorher zu prüfen und beachten.

Kategorie T2:

Beispiele für diese Kategorie sind große Modellraketentreibsätze und Bühnenpyrotechnik, insnbesondere große Bühnenshows greifen zumeist auf T2-Artikel zurück. Sie unterliegen besonders hohen Qualitätsansprüchen, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

Kategorie S1:

Dabei handelt es sich um lose Sätze, die dafür gedacht sind, spezifisch nach dem gewünschten Umfang des pyrotechnischen Satzes dosiert zu werden. Typische Beispiele sind etwa Rauchpulver oder Bengalfeuer.

Kategorie S2:

Hierunter fallen besonders gefährliche Sätze, die eine zusätzliche Ausbildung voraussetzen. Dazu gehören etwa Blitzknallsätze und ähnlich sensitive Mischungen. Zumeist geht von diesen Sätzen auch ein erhebliches Risiko bei der Umsetzung aus, vornehmlich der destruktiven Wirkung, zumeist unter erheblicher Schallemission aus.

Kategorie P1:

Die Kategorie P1 umfasst pyrotechnische Gegenstände, die weder als Feuerwerkskörper gelten noch für Bühne und Theater zugelassen sind. Hierzu gehören Schallerzeuger, manche Raucherzeuger, Anzündmittel und weitere technische Artikel. Produkte der Kategorie P1 dürfen ab dem 18. Lebensjahr erworben werden und sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.

Für alle Kategorien gilt: Die Herstelleranweisungen sind strikt zu befolgen!