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Feuerwerk

Gesetze zum Feuerwerk

Einteilung in Klassen / Kategorien

Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke sind in Deutschland je nach ihrer Gefährlichkeit und Größe in vier Klassen unterteilt. Die Klasse 1 oder auch Kleinstfeuerwerk bzw. Jugendfeuerwerk (früher Kinderfeuerwerk) darf von jeder Person, die älter als 12 Jahre* ist, erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Die max. Satzmenge (Pulvergewicht) beträgt lediglich 3g - gefährliche Sätze sind verboten. Daran schließt sich die Klasse 2 an, deren Satzgewichtsgrenzen mit bis zu 50g pro Feuerwerkskörper bereits wesentlich höher liegen. Das Bestreben um eine Harmonisierung mit den europäischen Nachbarländern im Bereich der Feuerwerkskörper, macht es sogar möglich, dass seit 1998 Satzgewichte von mehr als 50g möglich sind. Die Erweiterung der Satzgewichtsgrenzen ist aber auch nur dann zulässig, wenn es sich dabei um ein sogenanntes Batteriefeuerwerk handelt. Beim Batteriefeuerwerk welches bisher max. 200g pyrotechnische Sätze enthalten konnte und seit Kurzem sogar 500g erlaubt ist, handelt es sich um Anordnungen mehrerer einzelner Bombettenrohre, die untereinander mit einer Zündschnur verbunden sind. Dadurch ist es möglich durch einmaliges zünden eine Kettenreaktion im Abschuss zu erzielen. In Kombination mit Fontänen dürfen die Feuerwerksbatterien heute übrigens sogar bis 600g NEM (NettoExplosivstoffMasse) enthalten. Da die Gegenstände dieser Klasse bereits wesentlich gefährlicher sind, ist der Verkauf auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage beschränkt und die Verwendung nur in der Silvesternacht. Mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde, kann man Feuerwerk dieser Klasse aber auch mitten im Jahr erwerben und verwenden. Wir kommen nun zur Klasse 3, dem Mittelfeuerwerk oder auch als Gartenfeuerwerk bezeichnet. Da diese Klasse teilweise sehr gefährliche Sätze, zum Teil auch in relativ großen Mengen enthalten kann, ist für den Erwerb solcher Feuerwerkskörper eine spezielle Ausbildung nötig. Insgesamt verliert Feuerwerk der Kategorie F3 in Deutschland aber zunehmend an Bedeutung. Die Klasse 4 bildet den Abschluss. Das Großfeuerwerk, wie diese Klasse bezeichnet wird, besitzt (fast) keine Einschränkungen. Für den Erwerb und Umgang mit Feuerwerkskörpern dieser Klasse ist ebenfalls eine spezielle Ausbildung nötig. Dabei müssen Kenntnisse über Gesetzeslagen, Funktionsweise von Feuerwerkskörpern usw. erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Abschließend sei noch angemerkt, dass die Klassen korrekter Weise mit römischen Ziffern, also Klasse I, Klasse II, Klasse III, Klasse IV bezeichnet werden und mit Einführung der CE-Zulassung nun Kategorie F1, Kategorie F2, Kategorie F3 und Kategorie F4 heißen. Außerdem gibt es noch die Kategorie T1, welche das Bühnenfeuerwerk bezeichnet und die Kategorie P für sonstige pyrotechnische Gegenstände wie zum Beispiel Airbag-Gasgeneratoren, Gurtstraffer und viele Weitere.

Zulassung von Feuerwerksartikeln

In Deutschland gibt es derzeit mehr als 2.000 Feuerwerkskörper. Jahr für Jahr kommen unzählige hinzu. Bevor aber ein Feuerwerkskörper in Deutschland verkauft werden darf, musste er zunächst von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) auf seine Eignung geprüft werden. Neuerdings gibt es jedoch das CE-Zulassungsverfahren, wobei die Feuerwerkskörper nun auch von einer zugelassenen Stelle im Ausland geprüft werden können, aber zusätzlich bei der BAM eine Registriernummer für die Verwendung in Deutschland beantragt werden muss. Ohne diese Registriernummer darf der Feuerwerkskörper nur außerhalb Deutschlands verwendet werden. Ein typischer Test eines Klasse II Feuerwerkkörpers sieht zum Beispiel so aus: Die BAM erhält 30 Probestücke des Feuerwerkskoerpers. Zehn davon werden sofort einem "Funktionstest" unterzogen. Verzichtet man auf das Amtsdeutsch, so werden die Artikel schlicht weg ausprobiert. Die anderen zwanzig werden bei 50 Grad vier Wochen lang gelagert, eine Stunde lang durchgeschüttelt und anschließend getestet. Beim Funktionstest darf kein Feuerwerkskörper 115dB Schalldruck in 8m Entfernung überschreiten, keine Rakete darf höher als 100m steigen, die Verzögerung (Zündschnur) nach dem zünden muss zwischen drei und sechs Sekunden liegen. Bevor ein Feuerwerkskörper genehmigt wird, vergehen so circa zwei bis drei Monate. Besteht der FWK alle Prüfungen so erhält er ein Zulassungszeichen welches sich vor dem CE-Zulassungsverfahren aus den Buchstaben BAM, der Klasse (PI, PII, PIII - Klasse IV benötigt keine Zulassung) und einer Registrierungsnummer zusammensetzt. Ein bisheriges Zulassungszeichen könnte zum Beispiel folgendermaßen lauten:

BAM P II 0802

Die von der BAM vergebene Nummer muss auf jedem Feuerwerkskörper oder zumindest seiner Verpackung abgedruckt sein. Enthält ein Feuerwerkskörper keine BAM-Nummer so ist der Verkauf in Deutschland höchstwahrscheinlich illegal und im eigenen Interesse sollte man von solchen Feuerwerkskörpern lieber Abstand halten. Feuerwerk aus anderen Ländern, wie zum Beispiel Polen, Tschechien etc. können weitaus gefährlicher sein, unter Umständen bereits in der Hand explodieren oder gefährliche Splitter bei der Explosion bilden.
Neben dem hier beschriebenem Zulassungszeichen "P" gibt es noch viele weitere:

Klassen pyrotechnischer Gegenstände

Kennzeichen Bezeichnung Unterklassen
P Vergnügungsfeuerwerk 4
T technisches FW 2
ZZE Brückenzünder 1
ZA Anzündlitzen 1
ZZA mech. Anzünder 1
ZZL Anzündlichter 1
ZZP Anzündschnüre 1
ZZS Stoppinen 1
PM Pyrotechnische Munition 2

Seit einger Zeit nun schon wurde die so genannte BAM-Zulassung, wie bereits erwähnt, durch das CE-Zulassungsverfahren abgelöst. Nach wie vor behalten jedoch Feuerwerkskörper mit einer BAM-Nummer ihre Zulassung für eine bestimmte Übergangszeit, bis nur noch das CE-Zulassungszeichen und die deutsche Registriernummer der BAM auf den Feuerwerkskörpern zu finden sein wird.

*12 Jahre sind empfohlen, da gehäuft Unfälle mit diesen Feuerwerkskörpern auftraten. Dies kam vor allem auch daher, dass diese Artikel früher unter der Bezeichnung "Feuerwerksspielwaren" geführt wurden und damit Missverständnisse hervorriefen (Auch diese Feuerwerkskörpern können beim Abbrand Temperaturen von weit über 1000 Grad erreichen).