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Lesli-Feuerwerk – die besondere Art, es krachen zu lassen

Eine einfache Rakete war gestern

Schon seit dem Jahr 1965 begeistert das Lesli Vuurwerk mit ausgefallenen Feuerwerkskörpern, die eine einfache Rakete schnell in den Schatten stellen. Der Feuerwerks-Profi stammt aus den Niederlanden und ist dort Marktführer im Konsumenten-Feuerwerkbereich. Nachdem auch in Deutschland eine Niederlassung gegründet wurde und die Beliebtheit in Österreich, Belgien und Dänemark steigt, ist auch ein zügiges Wachstum des Unternehmens zu verzeichnen. Lesli Feuerwerk ist für eine pfiffige Namensgebung der jeweiligen Feuerwerkskörper bekannt. Ob bunte Handfackeln mit dem Namen Morning Glory oder sogenannte Black Bulls Knatterbälle – Kreativität ist hier Programm. Nicht nur bei der Auswahl der Namen sorgt Lesli-Feuerwerk für Überraschungen. Auch die Feuerwerkskörper selbst lassen keine Langeweile aufkommen. Begrüßen Sie das neue Jahr mit farbenfrohen Explosionen am Himmelszelt und vertreiben Sie die bösen Geister mit lautstarken Böllern und Krachern von Lesli-Feuerwerk.

Lesli-Feuerwerk zu jedem Anlass

Nicht nur zu Silvester gibt es einen Grund, den Himmel in ein regelrechtes Farbenmeer zu verwandeln. Um eine Feierlichkeit gebührend zu unterstreichen und unvergesslich zu machen, eignen sich beispielsweise gut durchdachte Displayboxen, die mit über 140 Schuss garantiert ein Feuerwerk der Gefühle auslösen. Das Feuerwerk-Unternehmen verzaubert den nächtlichen Himmel in eine Leinwand für tausende funkelnde Lichter, die in den verschiedensten Variationen miteinender harmonieren. Anlässe wie Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenveranstaltungen werden mit einem leuchtenden Feuerwerk zu etwas Besonderem gemacht. Zu beachten ist jedoch, dass Feuerwerkskörper der Kategorie II nur mit einer Genehmigung oder einem Gewerbeschein auch außerhalb des Jahreswechsels gekauft und gezündet werden dürfen.

Wann können Feuerwerkskörper der Kategorie II gekauft und verwendet werden?

Feuerwerkskörper werden im Sprengstoffgesetz in verschiedene Kategorien unterteilt. Unter die Kategorie F1 fallen kleinere Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Darunter fallen beispielsweise Wunderkerzen, Knallfrösche oder Tischfeuer. Diese Feuerwerkskörper können ganzjährig erworben und verwendet werden. Hingegen ist es nur möglich Böller, Raketen und weitere Feuerwerks-Artikel der Kategorie F2 drei Werktage vor Silvester zu kaufen. Für spezielle Feierlichkeiten müssen Sie zunächst eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt beantragen, um Feuerwerkskörper zünden zu dürfen. Wenn Sie auch zwischen den Feiertagen eine entspannte und ruhige Zeit verbringen wollen, dann können Sie in aller Ruhe im Online-Shop von PYROWEB eine große Auswahl an Feuerwerkskörpern entdecken und mit nur wenigen Mausklicks bestellen. Finden Sie die passenden Special-Effects für Ihren perfekten Jahreswechsel oder für weitere Anlässe, die noch lange in Erinnerung bleiben sollen

Kinder und Jugendliche – folgende Regeln gelten für den Gebrauch und Verkauf

Das Knallen mit lauten Böllern und das Schießen von Raketen sorgt für viel Spaß und verbreitet eine gute Stimmung. Jedoch sollten besonders Jugendliche und Kinder vor möglichen Brandverletzungen geschützt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen lauf dem Sprengstoffgesetzes nur an Erwachsene ab dem Alter von 18 Jahren verkauft werden. Auch der Gebrauch unterliegt dieser Altersbegrenzung. Kinderfeuerwerke, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen dürfen jedoch auch von Kindern ab 12 Jahren benutzt werden, solange ein Erwachsener als Aufsichtsperson fungiert. Um sichergehen zu können, welche Feuerwerksartikel für den Gebrauch von Jugendlichen geeignet sind, informiert Sie PYROWEB immer über die jeweiligen Altersbeschränkungen zu jedem einzelnen Artikel.

Sicherheitshinweise für den Gebrauch von Feuerwerkskörpern

Oft werden die von Feuerwerkskörpern ausgehenden Gefahren unterschätzt. Die jährliche Einsatzbilanz von Feuerwehr und Polizei veranschaulicht, dass zum Jahreswechsel die meisten Unfälle, bezüglich Verbrennungen und anderen schweren Verletzungen auf den falschen Gebrauch der Feuerwerkskörper zurückzuführen sind. Hier sind einige Sicherheitshinweise, die für einen guten Start ins neue Jahr sorgen:
  • Nehmen Sie sich immer genügend Zeit, um die beiliegende Gebrauchsanweisung zu lesen.
  • Feststehende Behältnis sorgen für einen sicheren Abschuss der Raketen.
    ▶ Mit Sand beschwerte Glasflaschen, brennfeste und befestigte Rohre, Flaschen in einer Bierkiste.
  • Raketen niemals in der Hand anzünden.
  • Bei Batterien immer auf einen festen Stand der Box achten. Kippt die Box während der Zündung um, fliegen die Sprengkörper unkontrolliert und explodieren oft nah am Boden.
  • Ein ausreichender Sicherheitsabstand muss eingehalten werden.
  • Ein Stabfeuerzeug erleichtert das Anzünden der Zündschnur und verhilft gleichzeitig zu einem sicheren Abstand zur Flamme.
  • Feuerwerkskörper niemals in Menschenmengen zünden.
  • Kommt es zu Fehlzündungen, versuchen Sie die Feuerwerkskörper nicht nochmals zu zünden.


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