Ausnahmeantrag
Während des Jahres ist es Privatpersonen leider nicht erlaubt Feuerwerkskörper der Klasse F2 (alt: II) (T1 und F1 (alt: I) sind nicht betroffen) abzubrennen.
Für besondere Anlässe, wie runde Geburtstage, Jubiläen und andere größere Ereignisse, ist es jedoch möglich eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrem Ordnungsamt / Bürgermeisteramt zu beantragen. Der Antrag sollte bereits mehrere Wochen vor dem beabsichtigten Feuerwerkstermin bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Sollte es einmal knapp werden sind die meisten Ämter durchaus kooperativ. Ein Anruf oder persönliches Erscheinen, neben der Abgabe des Antrages, sind dann jedoch von Vorteil.
Um Ihnen die Antragstellung etwas zu erleichtern, können Sie sich einen halbfertigen Antrag herunterladen. Diesen müssen Sie lediglich noch mit Ihren persönlichen Daten versehen und bei Ihrem Ordnungsamt einreichen.
Antrag online erstellen und ausdrucken